Das Walliser Arbeitgeberzentrum

FR | DE

FAQ

So schnell wie möglich, spätestens 21 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sollte diese dem Bureau des Métiers auf der Plattform e-business gemeldet werden. Diese Plattform wird Ihnen vom Bureau des Métiers zur Verfügung gestellt. Jeder Sonderfall sollte auf dem Meldeformular unter der Rubrik «Anmerkung» angegeben werden. Eine schnelle und vollständige Meldung führt zur bestmöglichen Fallbearbeitung.

Die Arztzeugnisse, welche die Arbeitsunfähigkeit verlängern, müssen über die e-business-Plattform dem Bureau des Métiers übermittelt werden. 
Bei allen komplizierten Situationen steht Ihnen Ihr/-e persönliche/-r Sachbearbeiter/-in, der/die auf der Leistungsabrechnung aufgeführt ist, zur Verfügung. Ja nach Entwicklung der Lage wird er/sie die nötigen Massnahmen für die angemessene Weiterbearbeitung des Dossiers ergreifen.

  • Die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses muss Ihrer/-m zuständigen Sachbearbeiter/-in umgehend mitgeteilt werden.
  • Ihr/-e Mitarbeitende/-r erhält ein Angebot für einen Freizügigkeitsübertritt in die Einzelversicherung, das 90 Tage lang gültig ist.
  • Wird dieser Vorschlag angenommen, gilt die Versicherungsdeckung unter denselben Bedingungen weiter, wie wenn das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst worden ist.
  • Dieser Versicherungsschutz geht ab dem Abschluss vollständig zu Lasten des Mitarbeitenden, der/die eine Prämie bezahlen muss. 

Die Deckung der AMCAB bei Erwerbsausfall für Arbeitslose, die im Rahmenvertrag vorgesehen ist, gilt nur bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Unternehmen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintritt, gelten die Regelungen der Freizügigkeit für Einzelversicherte (siehe Frage 6).
Um diese Deckung nutzen zu können, muss sich der/die Versicherte am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem der AMCAB angehörigen Unternehmen arbeitslos melden.
Diese Deckung sieht eine Wartefrist von 30 Tagen vor. Während dieser Zeit überweist die Arbeitslosenkasse trotz des Arbeitsausfalls weiter die Taggelder (TG).
Die AMCAB übernimmt ab dem 31. Tag ohne Unterbrechung auf Grundlage der TG, welche der/die Versicherte/-r aufgrund der Arbeitslosigkeit bezieht.
Der Leistungsanspruch wird während 730 Tagen innerhalb von 900 Tagen ausgerichtet – vorausgesetzt, dass der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausreichend ist.
Wenn ein/-e Versicherte/-r beispielsweise nur noch einen Anspruch auf 180 Tage Arbeitslosenentschädigung hat, kann die AMCAB die TG nach Ablauf der 180 Tage nicht mehr ausbezahlen. Ab diesem Zeitpunkt ergibt sich aus der Arbeitsunfähigkeit nämlich kein Einkommensverlust mehr.

Im Regelfall wird die Überweisung innert zehn Tagen ab der Krankheitsmeldung vorgenommen. Vorausgesetzt, dass die üblichen Unterlagen bei der Versicherung eingegangen sind. Die Buchungen werden zweimal pro Woche, namentlich am Dienstag und am Freitag, durchgeführt. Dazu kommen die üblichen Überweisungsfristen der Finanzinstitute; die erstatteten Beträge sind auf Ihrem Bank- oder Postkonto aufgeführt. Durch die Nutzung der e-business-Plattform des Bureau des Métiers für Ihre Anzeigen wird dieser Vorgang optimiert.

  • Spätestens drei Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit müssen Ihre Mitarbeitenden einen anerkannten Arzt aufsuchen. Das erste Arztzeugnis muss somit innert der ersten drei Tage ab Beginn des Arbeitsausfalls ausgestellt werden.Ihre Mitarbeitenden sind verpflichtet,
  • Ihnen jeden Monat ein von ihrem behandelnden Arzt unterzeichnetes Arztzeugnis mit Angabe des Arbeitsunfähigkeitsgrads zu übermitteln. Ein Arztzeugnis hat eine Gültigkeit von höchstens einem Monat.
  • Ihre Mitarbeitenden müssen mit dem Versicherer sowie den von ihm beauftragten Drittpersonen (Care Manager, Gesundheitsverwalter, Ärzte usw.) zusammenarbeiten.
  • Sie müssen zudem einen Leistungsantrag bei der zuständigen Invaliditätsversicherung stellen. Dieser muss spätestens sechs Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingereicht werden. Ihre Mitarbeitenden erhalten zu diesem Zweck auf dem Postweg die notwendigen Formulare, wobei Sie zugleich darüber in Kenntnis gesetzt werden.