Das Walliser Arbeitgeberzentrum

FR | DE

Liste der Risikoländer - Quarantäne

COVID 19 – Wichtige Mitteilung an die Unternehmen, deren Mitarbeiter im Urlaub ins Ausland verreisen.

Seit dem 6. Juli muss sich jede Person, die aus bestimmten Gebieten in die Schweiz einreist, in Quarantäne begeben. Die Einhaltung der Quarantäne wird von den kantonalen Behörden durch Stichproben kontrolliert. Die Quarantänepflicht besteht für Personen, die nach einem Aufenthalt in einem Land oder einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, in die Schweiz einreisen. Es handelt sich nicht einfach nur um eine Empfehlung. Diese Verpflichtung basiert auf dem Epidemiengesetz. Mitarbeiter, die in ihren Ferien in solche Risikoländer verreist sind, müssen Ihre Ankunft in der Schweiz innert zwei Tagen den zuständigen kantonalen Behörden melden. Für das Wallis mittels des Meldeformulars.  

Weitere Informationen zu den verschiedenen Massnahmen, die zu ergreifen sind, finden Sie unter folgendem Link: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html