Baugarantie und Bürgschaften
Die Mitgliedsunternehmen der dem Bureau des Métiers angeschlossenen Berufsverbände profitieren dank der Partnerschaft mit dem Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) von günstigeren Tarifen bei Baugarantien.
Damit die CCF AG den Eintrag des Unternehmens in das Baugarantieregister vornehmen kann, sind beim ersten Antrag bestimmte Unterlagen sowie eine Auskunft über die Finanzlage des Unternehmens erforderlich. Ist dies geschehen, erfolgt die Gewährung von Garantien innert kürzester Zeit.
Weiter zum Aufnahmegesuch in das Baugarantieregister
Baugarantien im Sinne der Norm SIA 118 sind Solidarbürgschaften, welche die Rückerstattung des Rückbehalts von 10 % auf die Schlussabrechnung ermöglichen. Es ist jedoch keine Seltenheit, dass Generalunternehmer im Baugewerbe oder andere Bauherren beim ersten Antrag Ausführungsgarantien für einen längeren Zeitraum fordern, als die 2 Jahre, die in der Norm vorgesehen sind. Unter gewissen Voraussetzungen und bei Erfüllung bestimmter Eigenmittelkriterien und einer angemessenen Finanzlage kann ein Unternehmen Garantien mit bis zu 5 Jahren Laufzeit beantragen.
Erfüllungsgarantien sind Garantien, die der Bauherr verlangt, um sich gegen das finanzielle Risiko abzusichern, falls das Unternehmen die geplanten Arbeiten nicht zu Ende führen kann. Durch die Vereinbarung soll die Einhaltung sämtlicher Aufträge des Bauunternehmers sichergestellt werden. Üblicherweise beträgt sie 10 % des Auftragswertes. Die in der Vereinbarung festgelegte Gültigkeitsdauer entspricht dem im Vertrag vorgesehenen Enddatum, dem eine Frist für die Feststellung etwaiger Baumängel hinzugefügt wird.
Formular zur Erfüllungsgarantie
Akontorückerstattungsgarantien sind Garantien, mit denen sich der Bauherr gegen das finanzielle Risiko absichert, Vorauszahlungen für Arbeiten geleistet zu haben, die niemals ausgeführt wurden. Die CCF AG verpflichtet sich, die Anzahlung(en) an den Bauherren zurückzuerstatten, sollte der Bauunternehmer seinen vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht oder nur unvollständig nachkommen. Die in der Vereinbarung festgelegte Gültigkeitsdauer entspricht dem im Vertrag vorgesehenen Liefertermin für das Objekt. Die Vereinbarung enthält zudem eine Klausel, wonach der Prozess nach Eingang der entsprechenden Anzahlung auf dem Konto des Bauunternehmers in Kraft tritt.
Formular zur Akontorückerstattungsgarantie
Mehr über die finanzielle Unterstützung von Unternehmen durch die CCF AG erfahren Sie hier: www.cci-valais.ch/de/