Das Walliser Arbeitgeberzentrum

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Paritätische Berufskommissionen

Die Sozialpartner haben für jede Berufsgattung, die über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verfügt, eine Paritätische Berufskommission (PBK) ins Leben gerufen. Die Aufgabe der PBK ist insbesondere:

  • den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezüglich der Bestimmungen des GAV und des Arbeitsrechts allgemein beratend zur Seite zu stehen;
  • im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermitteln;
  • sich im Kampf gegen die Schwarzarbeit einzusetzen;
  • gegen die deloyale Konkurrenz und die Unterbietung zu kämpfen;
  • die Berufsbildung zu fördern;
  • die Einhaltung der Arbeitsbedingungen der Gesamtarbeitsverträge zu überwachen;
  • alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Interessen der Berufe zu ergreifen.

Die Paritätischen Berufskommissionen des Bauhandwerks des Kantons Wallis sind in den folgenden Bereichen tätig:

  • Holzgewerbe
  • Maler-/Gipsergewerbe
  • Bodenleger
  • Elektrogewerbe
  • Gebäudetechnik und Gebäudehülle
  • Metallbau und Rohrleitungsbau
  • Landschaftsgärtnereien
  • Reinigungssektor
  • Kaminfeger
  • Ofenbaugewerbe

Die Dokumente (GAV, Arbeitsverträge, Subventionsanträge usw.) können Sie unter der gewählten Branche direkt mit diesem Link finden nützliche Dokumente.