Paritätische Berufskommissionen
Die Sozialpartner haben für jede Berufsgattung, die über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verfügt, eine Paritätische Berufskommission (PBK) ins Leben gerufen. Die Aufgabe der PBK ist insbesondere:
- den Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezüglich der Bestimmungen des GAV und des Arbeitsrechts allgemein beratend zur Seite zu stehen;
- im Falle von Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermitteln;
- sich im Kampf gegen die Schwarzarbeit einzusetzen;
- gegen die deloyale Konkurrenz und die Unterbietung zu kämpfen;
- die Berufsbildung zu fördern;
- die Einhaltung der Arbeitsbedingungen der Gesamtarbeitsverträge zu überwachen;
- alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Interessen der Berufe zu ergreifen.
Die Paritätischen Berufskommissionen des Bauhandwerks des Kantons Wallis sind in den folgenden Bereichen tätig:
- Holzgewerbe
- Maler-/Gipsergewerbe
- Bodenleger
- Elektrogewerbe
- Gebäudetechnik und Gebäudehülle
- Metallbau und Rohrleitungsbau
- Landschaftsgärtnereien
- Reinigungssektor
- Kaminfeger
- Ofenbaugewerbe
Die Dokumente (GAV, Arbeitsverträge, Subventionsanträge usw.) können Sie unter der gewählten Branche direkt mit diesem Link finden nützliche Dokumente.