Schwarzarbeit und Samstagsarbeit
Was tun bei verdächtigen Aktivitäten?
Die Schwarzarbeit ist ein Übel, das sämtliche Beteiligte des Baugewerbes ohne Unterlass bekämpfen. Zudem untersagen die Gesamtarbeitsverträge allesamt die Samstagsarbeit. Es ist jedoch möglich, bei der paritätischen Berufskommission auf begründete Anfrage hin, eine Ausnahmebewilligung einzuholen.
Die Bekämpfung der Verstösse gegen das Arbeitsrecht ist eine Bürgerpflicht und sichert schlussendlich Arbeitsplätze, die Arbeitsqualität, die Finanzen der sozialen Einrichtungen sowie das Image des Berufsstandes.
Die Unternehmen die einen Antrag für Samstagsarbeit stellen möchten, müssen diesen via der Platform www.travaildusamedi.ch bis Donnerstag 17:00 Uhr vor dem gewünschten Samstag stellen.
Sollten Sie verdächtige Aktivitäten melden wollen, werden Ihnen diese Stellen weiterhelfen:
Kantonale Beschäftigungsinspektion / Bekämpfung der Schwarzarbeit
Sekretariat
Rue des Cèdres 5
1950 Sitten
Tel. 027 / 606 74 00 (über die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse)
Fax 027 / 606 74 44
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VVBK, Verein zur Verstärkung der Baustellenkontrollen
p. A. Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse,
Rue des Cèdres 5
1950 Sitten
Koordinatorin
Nathalie Reuse
Tel. 027 606 74 39
Fax 027 606 74 44
E-Mail nathalie.reuse@admin.vs.ch
PIKETTDIENST FÜR SAMSTAGSARBEIT UND SCHWARZARBEIT
An Samstagen und an arbeitsfreien Tagen können Sie die Mitarbeitenden der kantonalen Beschäftigungsinspektion unter folgenden Nummern erreichen:
Tel. 027 / 606 74 49 für das Oberwallis
Tel. 027 / 606 74 48 für das Unterwallis