Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesens
Der Walliser Staatsrat hat die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor unterzeichnet. Die Charta hat direkte Auswirkungen auf die kantonale Verwaltung, aber ebenfalls auf das öffentliche Beschaffungswesen und die Anbieter, die den Anhang P6 des Westschweizer Leitfadens des öffentlichen Beschaffungswesens unterzeichnet haben. Dieser bescheinigt, dass sie die Lohngleichheit für Frauen und Männer einhalten.
Die Unterzeichnung der Eidgenössischen Charta der Lohngleichheit durch den Staat Wallis erfolgt zur rechten Zeit, zumal das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann gerade überarbeitet wird. Sie zielt darauf ab, das seit 1981 in der Verfassung verankerte Prinzip der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8), das bisher eher lau angewandt wurde, konsequent umzusetzen.
Die Unterzeichner der Charta verpflichten sich zur Einführung von Kontrollmechanismen, welche die Lohngleichheit, insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen und/oder bei subventionierten Aufträgen, gewährleisten. Anbieter im öffentlichen Beschaffungswesen sind gehalten, die in Anhang P6 aufgeführten Bestimmungen zu erfüllen.
Diese Charta ist nicht neu, sie wurde bereits 2016 eingeführt. Mittlerweile unterzeichneten sie schweizweit bereits 14 Kantone und 40 Gemeinden, darunter 4 grosse Walliser Gemeinden (Sitten, Siders, Martinach und Leuk).
Trotz der relativ geringen Zahl an Frauen im Baugewerbe sollten sich die Bauunternehmen erkundigen, sofern sie auch künftig mit dem Kanton zusammenzuarbeiten wünschen, wie sie bereits jetzt belegen können, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Das Thema wird immer akuter, weswegen wir den Unternehmen nur raten können, sich damit zu befassen.
Für die Unterzeichnung des Anhangs P6 steht es den Unternehmen frei, zwischen verschiedenen Möglichkeiten zu wählen. Diese reichen von der Selbsteinschätzung anhand einer kostenlosen herunterladbaren Software bis hin zur Erlangung eines Equal-salary-Zertifikats durch akkreditierte Stellen. Alles Weitere zum Thema entnehmen Sie dem diesbezüglichen Merkblat des Staates Wallis.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie gerne zur Verfügung.